BGH: Wann verjährt Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses auf Mängelbeseitigungskos

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(09.02.2010) Der Anspruch des Unternehmers auf Rückzahlung des Vorschusses auf Mängelbeseitigungskosten verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. So der BGH in seinem Urteil vom 14.01.2010.

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