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(10.08.2012) Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil heute veröffentlichten Urteil vom 05.06.2012 entschieden, dass einem (potenziellen) Bieter gegen den öffentlichen Auftraggeber kein aus bürgerlich-rechtlichen Vorschriften herzuleitender Anspruch darauf zusteht, die Verwendung bestimmter als vergaberechtswidrig erachteter Vergabebedingungen in etwaigen zukünftigen Vergabeverfahren zu unterlassen (Az.: X ZR 161/11)
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