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(02.11.2009) Das Landgericht Mühlhausen hat den ehemaligen Geschäftsführer der Flughafen Erfurt GmbH (FEG) wegen Betruges zum Nachteil des Freistaates Thüringen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen der Wirtschaftsstrafkammer beantragte der Angeklagte im Jahr 2001 vom Freistaat Thüringen die Auszahlung von Fördermitteln für den weiteren Ausbau des Flughafens Erfurt. Weil die Freigabe der Fördermittel an die Bedingung geknüpft war, dass das jährliche Fluggastaufkommen mindestens 500.000 Passagiere betrug, behauptete der Angeklagte wahrheitswidrig, im Jahr 2000 sei eine solche Auslastung erreicht worden. Die Zahl der abgefertigten Passagiere lag in Wahrheit jedoch deutlich unter dieser Grenze, was der Angeklagte durch gezielte Manipulationen an der Fluggaststatistik verschleierte. Aufgrund dieser Falschangaben beteiligte sich der Freistaat Thüringen in der Folgezeit an den Kosten des Flughafenausbaus. [...]
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