BGH stellt klar: Kosten der Öltankreinigung sind vom Mieter zu tragen

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Vollständige Kostenumlage im Jahr der Entstehung zulässig

(12.11.2009) Vermieter dürfen die Kosten für die Reinigung des Heizöltanks auf die Mieter umlegen. Auf diese Entscheidung (Az. VIII ZR 221/08) des Bundesgerichtshofes (BGH) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. "Es ist gut, dass der BGH hier nun für die notwendige Klarstellung gesorgt hat", kommentiert Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke. [...]

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