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(15.04.2013) Dem Vermieter einer Wohnung steht für Schäden, die im Zuge einer rechtmäßigen Durchsuchung der Wohnung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Mieter verursacht worden sind, grundsätzlich ein Anspruch aus enteignendem Eingriff zu. So der BGH in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil vom 14.03.2013, worin er der Vorinstanz widerspricht.
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