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(30.10.2012) Knapp sieben Jahre nach dem Einsturz der Eislaufhalle von Bad Reichenhall mit 15 Toten ist die strafrechtliche Aufarbeitung der Katastrophe abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision von Nebenklägern gegen den Freispruch eines Bauingenieurs. Hinterbliebene der 15 getöteten Schlittschuhläufer hatten auch den zweiten Freispruch des Mannes vor einem Jahr nicht hingenommen und erneut den BGH um Überprüfung gebeten. Die Staatsanwaltschaft nahm ihre Revision zurück, wie eine Gerichtssprecherin am 26.10.2012 sagte. [...]
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