BGH: Nicht angepasste Klauseln in Versicherungsaltverträgen unwirksam

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(13.10.2011) Am 01.01.2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz vom 23.11.2007 (VVG 2008) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat in Art. 1 Abs. 3 EGVVG den Versicherern für Versicherungsverhältnisse, die bis zum 1. Januar 2008 entstanden waren (Altverträge), eine bis zum 01.01.2009 befristete Möglichkeit eingeräumt, ihre bestehenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das neue Recht anzupassen. Hiervon haben nicht alle Versicherer Gebrauch gemacht. [...]

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