BGH: Mehrere Anfechtungsklagen müssen zwingend verbunden werden!

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(23.11.2012) Zwei gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer gerichtete Anfechtungsklagen müssen zwingend - gegebenenfalls auch noch in der Berufungsinstanz oder instanzenübergreifend - zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden werden. [...]

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