BGH: Kürzung der Betriebskostenvorauszahlungen auch bei vom Mieter selbst korrigierte

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(13.03.2013) Mieter können die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen auch dann kürzen, wenn sie die ursprünglich fehlerhafte Abrechnung des Vermieters selbst korrigiert und ein Guthaben zu ihren Gunsten errechnet haben. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des BGH vom 06.02.2013 hervor.

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