BGH Hessen: Bau eines Radweges bei Nieder-Ramstadt ist trotz Klage zulässig

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(15.07.2013) Nach einem am 12.07.2013 bekannt gegebenen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bestehen gegen den Bau eines Radweges unmittelbar nördlich entlang der Bundesstraße 426 bei Nieder- Ramstadt trotz einer dagegen anhängigen Klage keine rechtlichen Bedenken. Der Antrag der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Hessen e.V. mit dem Ziel, die Bauarbeiten bis zum Abschluss des Klageverfahrens zu unterbinden, wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. [...]

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