BGH: Hemmung der Verjährung des Vergütungsanspruchs durch selbständiges Beweisverfahr

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(01.03.2012) Die Verjährung des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers wird gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB gehemmt, wenn der Auftragnehmer zur Aufklärung von Werkmängeln ein selbständiges Beweisverfahren einleitet, um die Abnahmereife seiner Werkleistungen und die tatsächlichen Voraussetzungen für die Fälligkeit seines Vergütungsanspruchs nachweisen zu können. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 09.02.2012.

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