BGH: Haftungsausschluss für Beschädigungen von Fremdleitungen gilt auch für Bauleiter

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(03.02.2010) Der vom Auftraggeber mit dem von ihm beauftragten Tiefbauunternehmer vereinbarte Haftungsausschluss für Beschädigungen von Fremdleitungen kann sich auf den mit der Einweisung des Tiefbauunternehmers beauftragten Bauleiter erstrecken. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 17.12.2009.

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