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(10.05.2013) Ob die Überschreitung eines Gutachterauftrags geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich, sondern kann nur aufgrund des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 11.04.2013 (VII ZB 32/12) entschieden. [...]
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