BGH: Gilt bei Trittschall die DIN Norm im Zeitpunkt der Errichtung oder des Umbaus?

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
Der zu gewährende Schallschutz richtet sich grundsätzlich nach den im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Schutzwerten. Der Umstand, dass ein vorhandener Bodenbelag durch einen anderen ersetzt wird, rechtfertigt nicht die Heranziehung der zur Zeit der Durchführung der Maßnahme geltenden Ausgabe der DIN 4109. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 01.06.2012.

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten