BGH: Gasversorger darf Lastschriftverfahren nicht als einzigen Zahlungsweg vorschreib

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(03.07.2013) Energieunternehmen dürfen ihren Kunden nicht vorschreiben, auf welchem Weg sie ihre Rechnung zu begleichen haben. Sie müssen mindestens zwei Zahlungswege anbieten und dürfen einkommensschwache Verbraucher ohne eigenes Konto dabei nicht benachteiligen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.06.2013 hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 02.07.2013 hingewiesen (Az.: VIII ZR 131/12). [...]

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