BGH: Ersatz der Aus- und Einbaukosten bei Ersatzlieferung gilt nicht für Kaufverträge

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
(18.10.2012) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011 gebotene richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ("Lieferung einer mangelfreien Sache") auf den Verbrauchsgüterkaufvertrag (b2c) beschränkt ist und nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern (b2b) oder zwischen Verbrauchern (c2c) gilt. [...]

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten