BGH: Einwendungen des Wohnungsmieters gegen Betriebskostenabrechnungen müssen für jed

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(14.05.2010) Der Bundesgerichtshof hat am 12.05.2010 entschieden, dass ein Wohnungsmieter eine Einwendung gegen eine vom Vermieter erstellte Betriebskostenabrechnung auch dann innerhalb der dafür vorgesehenen Zwölf-Monats-Frist erheben muss, wenn er die der Sache nach gleiche Einwendung schon gegenüber früheren Betriebskostenabrechnungen geltend gemacht hat. [...]

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