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(02.12.2009) Verlangt der Erwerber einer Immobilie großen Schadensersatz, so muss er sich die im Zusammenhang mit dem Erwerb empfangene Eigenheimzulage nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen. So der BGh in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 12.11.2009.
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