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(28.12.2012) Eine Vereinbarung zwischen den Parteien eines Architektenvertrages, wonach der Architekt eine Baukostengarantie übernimmt, während er bei Kostenunterschreitung die Minderkosten als Prämie erhält, unterliegt nicht der Preiskontrolle am Maßstab der HOAI. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem gestern veröffentlichten Urteil vom 22.11.2012 entschieden (Az.: VII ZR 200/10).
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