BFH: Willkür macht Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung rechtswidrig!

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(15.03.2012) Die Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung kann wegen Verstoßes gegen das Willkür- und Schikaneverbot rechtswidrig sein. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 28.09.2011 entschieden. Die Richter heben hervor, dass eine Außenprüfung immer dem Zweck dienen muss, die steuerlichen Verhältnisse des Geprüften aufzuklären (Az.: VIII R 8/09). [...]

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