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(22.12.2012) Die Hinzurechnungsvorschriften des Gewerbesteuergesetzes sind voraussichtlich nicht verfassungswidrig. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Entscheidung erging in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund "summarischer Prüfung"; der BFH hat danach keine "ernstlichen Zweifel", dass die Vorschrift verfassungsgemäß ist. [...]
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