BFH erweitert Aufteilung von Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen

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(14.01.2010) Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06 seine Rechtsprechung zur Beurteilung gemischt (beruflich und privat) veranlasster Aufwendungen geändert und deshalb Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen in größerem Umfang als bisher zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen. [...]

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