Autohaus ist aber seltsam, wie ist er denn da an die "neue" IBAN gekommen?
Es soll schon Einbrüche gegeben haben, die nur dem Zweck dienten, auf Zahlungsterminals die Firmware auszutauschen.
Warenwirtschaftssystem von außen/innen/sche**ßegal gehackt, Bankverbindung ausgetauscht. Fertig.
Bin ich eigentlich der einzige der eine Rechnung über der 24.000 € (!) noch aus Papier sich vom Händler persönlich hätte aushändigen lassen?
Und Du hättest explizit nachgefragt, ob die angegebene Iban wirklich korrekt ist? Und die/der befragte Mitarbeiter hätte wirklich seinem (unentdeckt manipuliertem) Warenwirtschaftssystem misstraut? Oder gar die da angegebene Iban mit früheren Rechnungen verglichen? Ich glaube Du kannst Dir die Frage selber beantworten, welche Vorteile Deine Papierrechnung gebracht hätte. Abgesehen davon erfordert imho in Schland jede Rechnung die Papierform oder eine qualifizierte Signatur, falls digital...
2FA ist seit neuestem vorgeschrieben für Banken, falls deine Bank das anders macht würde ich da mal nachhaken...
Sicher, dass das beim Authentifizieren gilt? Und nicht erst bei Transaktionen jeder Art? Also, da lass' ich die Katze aus dem Sack: 1822direkt. Eine der großen Direktbanken, Tochter der Frankfurter Sparkasse. Anmelden am Online-Banking... nix 2FA. Dem bankfritzen eine Frage stellen, Überqweisungen machen, whatever... TAN erforderlich.
Persönlich oder per Post, aber beides vom Autohaus gedruckt, und wenn ein Angebot schriftlich vorhanden war, auch gern die Rechnung per PDF. Alles beides zum Vergleich
...hm, Dein Ausdruck auf feinsten handgeschöpften Bütten und das schnöde PDF basieren höchstwahrscheinlich auf den identischen Daten.
Es sei denn, Autohäuser leisten sich noch, klassische Briefbögen im Bogenoffset vom Drucker anfertigen zu lassen. Gibt's in meinem Umfeld zumindest bei Rechnungen, Angeboten und ähnlichem Kram längst nicht mehr, weil man dann wieder erste Seite und weitere unterscheiden möchte. Also werden Briefkopf und Fuß mit über den Drucker erzeugt, nachdem der Praktikant da so eine schöne Wordvorlage zusammengebastelt hat...
Das kann man nicht pauschalieren und muss vorab erst einmal geklärt werden. Wenn die eingesetzte Software up to Date ist (der Shopbetreiber nutzt ja in der Regel fertige Softwarelösungen), trifft den Shop keine Schuld - dann ist die Kohle wohl weg.
...ich denke, die Kette geht dann einfach weiter. Der Shopbetreiber ist nicht raus, hat aber nun seinerseits evtl. Ansprüche gegen den Dienstleister.