Betriebsleitung einer Schreinerei

FranjoSky

ww-pappel
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Hallo zusammen,
bin auf der Suche nach einem Fachbuch über die "Betriebsleitung einer Schreinerei/ Tischlerei“
Es soll beschreiben sein was die Aufgaben, was die Rechte und was die Pflichten eines Betriebsleiters sind.

Kann mir jemand was empfehlen?

Danke für eure Hilfe
 

uli2003

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VOB zur Betriebsleitung? Na ich weiß nicht.

'Der Sackmann' ist glaube ich geeigneter.

Grüße
Uli
 

magmog

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guude,

was hat bitte die VOB mit den rechten und pflichten eines betriebsleiters zu tun?

je nach arbeitsvertrag, insbesondere wenn es um erfüllung des meisterzwangs durch den inhaber geht, sollte dieses gelesen werden:
Betriebsleiter

oder mal mit:
betriebsleiter verantwortung aufgaben

betriebsleiter verantwortung

betriebsleiter vertrag

gockeln.
 

Snekker

ww-robinie
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Der Betriebsleiter einer Schreinerei muss immer auch einen Meisterbrief haben. In, sofern erübrigt sich die frage nach einem Fachbuch. Da der Fragesteller das offenbar nicht weiß, ist davon auszugehen, dass der Fragesteller nicht im besitz eines Meisterbriefes ist. Ergo nicht infrage kommt, eine Schreinerei zu leiten. Spezielle Fachbücher, die die Aufgaben eines Betriebsleiters in einer Schreinerei beschreiben, sind mir nicht bekannt. Der Stoff kommt allerdings unter anderem in der Meisterprüfung vor. Deswegen würde ich empfehlen mir die Unterlagen für die Meisterprüfung kommen zu lassen und dort nach den Rechten und Pflichten eines Betriebsleiters zu forschen. Meines Wissens hat der Betriebsleiter immer das letzte Wort. Sagt er ok das geht in Ordnung, dann trägt er auch die Verantwortung. Der Eigentümer hat im Prinzip nichts zu sagen. Wenn es Uneinigkeit zwischen Betriebsleiter und Eigentümer gibt, dann kann der Eigentümer den Betriebsleiter wohl entlassen aber er kann sich nicht über die Entscheidung des ex Betriebsleiters hinwegsetzen. Denn durch die Entlassung des Betriebsleiters hat der Betrieb auch gleichzeitig seine Produktionsberechtigung verloren und darf nicht weiter produzieren. Das Ganze wird natürlich nicht ganz so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Fällt der Betriebsleiter aus, wegen Entlassung oder Todesfall, dann tritt sofort eine Ausnahme Regelung in Kraft die es dem Eigentümer gestattet befristet weiter zu produzieren. Der Eigentümer tritt dann anstelle des Betriebsleiters in die Haftung. Wie das vorher mit der Haftung aussah, hängt ganz von der Betriebsform ab. Das wirtschaftliche Risiko trägt der Eigentümer so oder so. Für die Strafrechtlichen folgen hat er in der Regel den Betriebsleiter. Wenn also beispielsweise der Betrieb ein Haus baut und das stürzt ein und jemand wird dabei verletzt dann ist der Betriebsleiter für den Verletzten verantwortlich. Für den Sachschaden kommt der Betrieb auf, das heißt in der Regel der Eigentümer.
 

FranjoSky

ww-pappel
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Danke Euch bis dahin!
Wenn jemand noch eine Idee haben sollte, gerne bei mir melden.

Danke
 
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