Betriebsübergang: Unterrichtungspflicht gegenüber Arbeitnehmern

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Arbeitnehmer müssen entweder vom bisherigen Arbeitgeber oder vom neuen Betriebsinhaber über einen Betriebsübergang unterrichtet werden. Die Mitteilung muss vor dem Übergang erfolgen und auch über die rechlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Mitarbeiter informieren.

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