Betrieb einer Internetplattform für Rechtsanwälte zur Suche nach Terminsvertretern ge

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(10.04.2013) Die beklagte Gesellschaft betreibt eine Internetplattform für Rechtsanwälte, die diesen die Gelegenheit bietet, für Termine außerhalb ihres Kanzleisitzes einen Kollegen zu finden, der ihren Gerichts- bzw. Ortstermin oder ihre Akteneinsicht zu Pauschalgebühren wahrnimmt. Dazu werden die Termine der Mitglieder mit Kurzbeschreibung im Internet dargestellt und können von den Mitgliedern "angenommen" werden, die beklagte Gesellschaft leitet dann die notwendigen Kontaktdaten weiter und stellt auch ein Datenintranet zur Weiterleitung von Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Der Beitrag zum Betrieb der Plattform, eine Art Transaktionsgebühr, ist nach Ausführung des Auftrages vom Terminsvertreter und von der auftraggebenden Kanzlei in Höhe von je 10 Euro an die Beklagte zu entrichten. [...]

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