rele
ww-ahorn
Hallo zusammen,
ein Kunde hat in einer Wohnung, die er vermietet, eine "Spartreppe" (Tritte wechselseitig konisch). Steigung ca. 60°, Handlauf und drunter eine Zwischenleiste parallel zur Wange. Im obern Zimmer Geländer ums Treppenloch, mit Ausnahme des Austritts. Aufklappbare Platte, die das Treppenloch abdeckt.
Nun macht er sich Sorgen wegen der Haftung. Die Mietern hat zwei Kinder, 2 und 4 Jahre.
Ich hab ihm vorgeschlagen, unten an der Treppe noch eine Schranke anzubringen, dass die Kinder nicht unbeaufsichtigt hinaufsteigen können.
Eigentlich kenn ich mich mit Bauschreinerei nicht aus - aber weil der Kunde auch ein Freund ist ....
Gibt es einschlägige Vorschriften - DIN - für Altbestend und neu errichtete Treppen?
Wär dankbar für Euren professionellen Rat!
Gruss Reimund
ein Kunde hat in einer Wohnung, die er vermietet, eine "Spartreppe" (Tritte wechselseitig konisch). Steigung ca. 60°, Handlauf und drunter eine Zwischenleiste parallel zur Wange. Im obern Zimmer Geländer ums Treppenloch, mit Ausnahme des Austritts. Aufklappbare Platte, die das Treppenloch abdeckt.
Nun macht er sich Sorgen wegen der Haftung. Die Mietern hat zwei Kinder, 2 und 4 Jahre.
Ich hab ihm vorgeschlagen, unten an der Treppe noch eine Schranke anzubringen, dass die Kinder nicht unbeaufsichtigt hinaufsteigen können.
Eigentlich kenn ich mich mit Bauschreinerei nicht aus - aber weil der Kunde auch ein Freund ist ....
Gibt es einschlägige Vorschriften - DIN - für Altbestend und neu errichtete Treppen?
Wär dankbar für Euren professionellen Rat!
Gruss Reimund