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ww-pappel
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(01.04.2010) Es ist durchaus üblich, dass sich Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft gegen bestimmte Mehrheitsbeschlüsse wehren, wenn sie inhaltlich nicht damit einverstanden sind. Manchmal wird damit argumentiert, der beanstandete Beschluss habe aus rechtlichen Gründen gar nicht in dieser Form gefällt werden dürfen. Manchmal werden die Mehrheitsverhältnisse oder das vermeintlich unzulässige Umfeld einer Versammlung beanstandet. Wie aber sieht es aus, wenn gar kein rechtskräftiger Beschluss gefasst, sondern nur über ein bestimmtes Thema diskutiert wurde? [...]
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