Berechnung

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Hallo Profis,

wir haben nach einem Brand zwei Dachgeschoß – Zimmer in einem
alten Haus mit Paneelen (Nut und Feder) verkleidet.
Die Zimmer hatten viele Ecken und Winkel, Dachschrägen, Kamine und
Balken die alle mit den Paneelen verkleidet wurden.
Nun verlangt die Brandversicherung ein detailliertes Aufmaß.

Nun stellen sich für mich folgende Fragen:

1. Auf der Rechnung vom Lieferant wird ja nach dem Berechnungsmaß (B-Maß)
abgerechnet. Die Differenz zwischen dem Deckmaß der Paneele und dem B-Maß
sind 4 %.

Darf man als Handwerker zu dem Deckmaß prozentual auf das Berechnungsmaß
aufrechnen?
z.b. Paneele mit einem Deckmaß von 200 qm + 4 % = 208 qm Berechnungsmaß
für die Rechnungsstellung ??

2. Wie viel Prozent an Verschnitt darf man für die Einpassarbeiten an den
Dachschrägen aufschlagen??

3. Kann man den Verschnittzuschlag auf die gesamte Fläche aufschlagen oder
nur auf die Flächen die wirklich an eine Dachschräge stoßen??


Sicherlich könnte man so was auch ergooglen aber ich vertraue da ehr auf die
Meinungen von Profis, zumal das ganze bis Montag fertig sein soll.
Im voraus mal danke für die reichlichen Antworten.

CaptainCrash
 

Eurippon

ww-robinie
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19. Mai 2004
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Eppelborn
Mach halt Deinen Preis und fertig. Ich glaube da rennt keiner von denen rum und misst genau nach. Wenn die Versicherung es zahlt isses gut, wenn nicht wird es wohl kaum an 8m² hängen. Es gibt versicherungsintern Zahlen wieviel für was bezahlt wird.
 

raftinthomas

ww-robinie
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16. Oktober 2004
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ich versteh die fragestellung nicht. normalerweise rechnet man sowas ab nach 147qm panele incl unterkonstruktion mach 147x53,34euro=summe, eventuell aufgesplittet in 100qm panele 45,34 +47qm erhöhter schwierigkeitsgrad a 61,77.
 

Erbse

ww-kirsche
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kösching
Hallo Gast,

normalerweise wird in einem Aufmaß die tatsächlich erstellte Fläche berechnet.
Ausnahmen sind Nischen, Vorsprünge sowie Öffnungen die z.T. übermessen werden können. Der Verschnitt ist m2-Preis mit einkalkuliert.

Gruß Erbse
 

CaptainCrash

ww-kastanie
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Rheinland Pfalz
Jetzt wird es kompliziert.

Ein Gast bin ich nicht nur wenn ich eingelogt bin kann ich kein neues Thema anfangen aber antworten geht :confused:


Mein Problem ist nun das die Rechnung mit 200 qm schon bei der Versicherung liegt.
Jetzt kam eine Mitteilung das zu dieser Rechnung ein Aufmaß fehlt und zwar nur für die Paneelen.

Fakt ist das 220 qm gekauft wurden (Berechnungsmaß)
in der Werkstatt noch 20 qm liegen (Berechnungsmaß),
abgerechnet wurden 200 qm (Berechnungsmaß) und
beim Aufmaß nun 194 qm herausgekommen sind (Deckmaß)
Fehlen also jetzt 6 qm.

Deshalb die Frage ob man beim Aufmaß (Deckmaß 194 qm) einen Zuschlag
Aufrechnen darf, um auf das tatsächlich verbrauchte Maß (Berechnungsmaß 200)
zu kommen.

CaptainCrash
 

veter

ww-esche
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13. April 2010
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Ulmia
Aufmaß, Deckmaß, Berechnungsmaß und Verschnitt sind Dinge, die kann man nicht in einen Topf werfen. Das Berechnungsmaß hat doch nichts mit der Abrechnung beim Kunden zu tun.

Wenn ich Aufmaß nehme, dann ist diese Fläche bei Paneele oder Laminat mehr oder weniger identisch mit dem Deckmaß. Abhängig vom jeweiligen Projekt rechne ich dann noch einen Verschnitt dazu, z.B. 8% vom Aufmaß. Diese Menge kaufe ich dann ein und stelle sie dem Kunden als tatsächlichen Materialeinsatz in Rechnung.

Bei komplizierten Verhältnissen, z.B. Dachschrägen, verwinkelte Ecken (habe gerade so einen unmöglichen DG-Ausbau hinter mir) usw. mache ich die Materialabrechnung nach Ausführung, also das, was ich tätsächlich eingekauft habe, stelle ich in Rechnung. Das schreibe ich so genau ins Angebot.

Wenn du also schon eine Materialrechnung über 200m2 eingereicht hast und das Aufmaß "nur" 194m2 ergeben hat (haste dich da nicht selbst beschissen?), dann würde ich einen Verschnitt von ca. 3% in Rechnung stellen (194 + 3% von 194 = 200m2). So einen kleinen Verschnitt habe ich aber noch nie erzielt.

-- veter
 

Erbse

ww-kirsche
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kösching
N´ Morgen.

schau doch mal in der VOB (2002), auch wenn diese möglicherweise nicht vereinbart ist, unter Teil C. 18355-Schreiner/Punkt 5, Abrechnung, Nr. 5.1.1.1, 5.1.6. Vielleicht kannst Du hier noch den ein oder anderen M2 herausholen und dies auch begründen.

Gruß Erbse
 
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