Bei erheblichen Planungsleistungen ist ein Honorar fällig

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(06.02.2013) Niemand erbringt gerne Leistungen, ohne dafür Geld zu erhalten. Das gilt selbstverständlich auch für Architekten. Doch es ist gar nicht so leicht, die Grenze zwischen einem kostenfreien - wenn auch möglicherweise ausführlichen - Planungsangebot und der kostenpflichtigen Dienstleistung eines Architekten zu ziehen. [...]

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