Bei der Weihnachtsfeier: Immer den Chef im Auge behalten

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(05.12.2012) Wer feiert, bis der Arzt kommt, hat Glück, wenn der Chef noch nicht gegangen ist: Denn solange die Geschäftsführung mitfeiert, kommt auch die Berufsgenossenschaft für Unfälle zwischen Lebkuchen, Glühwein und Gänsebraten auf. Entscheidend ist, wann der Chef die Feier beendet. Wer danach noch länger beisammensitzen möchte, tut das ohne Versicherungsschutz.Der fehlt auch bei privat organisierten Weihnachtsfeiern mit Kollegen - selbst wenn die Firma die Feier gebilligt hat, weiß die IG BAU und verweist dabei auf ein Gerichtsurteil vom Sozialgericht Frankfurt/Main (Az.: S 10 U 2623/03). [...]

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