cptnmono
ww-pappel
- Registriert
- 15. Juli 2008
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Hallo erstmal, ich bin ja neu hier.
Ich habe jüngst meine Tischlerausbildung als Jahrgangsbester (Durschschnitt 1,2) abgeschlossen und die "gute Form" gewonnen. Jetzt interessiert mich, ob die Begabtenförderung ausschließlich für die Meisterschule und andere Weiterbildungen (CNC-Kurse, etc.) zulässig ist, oder ob auch ein Studium gefördert wird?
Vielen Dank im Voraus, Gruß Sascha
Ich habe jüngst meine Tischlerausbildung als Jahrgangsbester (Durschschnitt 1,2) abgeschlossen und die "gute Form" gewonnen. Jetzt interessiert mich, ob die Begabtenförderung ausschließlich für die Meisterschule und andere Weiterbildungen (CNC-Kurse, etc.) zulässig ist, oder ob auch ein Studium gefördert wird?
Vielen Dank im Voraus, Gruß Sascha