Bauzeitverlängerung Elbphilharmonie: Zwischenentscheidung zur Zulässigkeit der Klage

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(06.02.2012) Im Rechtsstreit zwischen der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG (Klägerin) und der Adamanta Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Elbphilharmonie KG (Beklagte) hat das Landgericht Hamburg am 03.02.2012 ein Urteil zur Zulässigkeit der von der Klägerin gestellten Klageanträge verkündet (Az. 317 O 181/11). Mit seiner Entscheidung hat das Gericht prozessrechtliche Vorfragen beantwortet. Eine Entscheidung in der Sache ist damit noch nicht ergangen. [...]

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