Bauvertrag - Verjährungsfristen im Anlagenbau

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OLG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2007 - 12 U 115/06

Leitsatz:
Der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 634a Nr. 2 BGB für Bauwerke unterfallen auch Leistungen, die ein Bauteil einer Sache betreffen, die ihrerseits die Kriterien eines Bauwerks erfüllt (BGH, IBR 2003, 473; OLG Düsseldorf, IBR 2001, 609). Dies ist zu bejahen für die Planung von Behältern, die Bauteile einer Produktionsanlage für Biodiesel betreffen, die ihrerseits wiederum Bestandteil der als Bauwerk aufzufassenden Werkhalle ist.

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