Balkonverbreiterung mit Holzdeck über Garage

MrToby22

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Hallo, habe mit großer Begeisterung viele eurer Beiträge gelesen und mir immer wieder neue Gedanken gemacht.

Mein Projekt für die kommenden Wochen ist eine Verbreiterung meines Balkons. Dieser hat eine Tiefe von knapp 2m auf 6m Breite. Zunächst verpasse ich dem vorhandenen Balkon ein Holzdeck.
Die Verbreiterung soll auf ca. 4,50 Breite und ca.1,75m Tiefe enstehen. Direkt angrenzend kommt die Doppelgarage. Leider befindet diese sich 82-97cm tiefer (unter dem Balkon). Ich suche nun noch nach einer günstigen und stabilen Lösung um den Höhenunterschied auszugleichen um die Unterkonstruktion anzubringen. Das Garagendach ist mit fester Dachpappe gedeckt und es verlaufen 3 Metallträge längs des Daches entlang.
Über Ideen , Tipps und Tricks würde ich mich sehr freuen.
Welchen Abstand und welche Stärke würdet ihr für die "Garagenunterkonstruktion" empfehlen.
Aus Kostengründen würde ich gerne Douglasie verlegen.
Liebe Grüße aus dem Rhein Main Gebiet Tobias:emoji_slight_smile:
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Hier würde ich erstmal beim Bauamt um Rat fragen ob dies so einfach möglich ist, dann einen Statiker oder Architekten unter den Arm nehmen.
Einen Balkon zu vergrössern geht meisstens nicht so einfach.
Du willst auf der Garage abstützen, ist dort wirklich die Tragfähigkeit gegeben?
Die Anbindung an den bestehenden Balkon ist eine Statikveränderung, ausser Du machst den Anbau selbsttragend, aber dann kommt das Totalgewicht auf die Garage, wobei dann hier die Statik verändert wird.
 

Holz-Fritze

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Hier würde ich erstmal beim Bauamt um Rat fragen ob dies so einfach möglich ist, dann einen Statiker oder Architekten unter den Arm nehmen.
Einen Balkon zu vergrössern geht meisstens nicht so einfac.


Nein er muss einen Tragwerksplaner beauftragen. Ein Balkon ist soweit ich weis in allen Bundeslänern genehmigungspflichtig. Auch Abstandsflächen spielen eine Rolle, man kann sogar einen Sichtschutz aufgehalst bekommen.

Blos nicht ohne Genehmigung bauen sonst muss der ganze Kram nachher abgerissen werden und zieht eine Strafe nach sich.
 

Gast aus Belgien

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Nein er muss einen Tragwerksplaner beauftragen. Ein Balkon ist soweit ich weis in allen Bundeslänern genehmigungspflichtig. Auch Abstandsflächen spielen eine Rolle, man kann sogar einen Sichtschutz aufgehalst bekommen.

Blos nicht ohne Genehmigung bauen sonst muss der ganze Kram nachher abgerissen werden und zieht eine Strafe nach sich.

Erklär mir dann bitte den Unterschied zwischen einem Tragwerksplaner und einem Statiker.

Vergrösserungen eines Balkons sind nicht in allen Bundesländern genehmigungspflichtig, wohl aber meldepflichtig.
Aber um diese Info zu bekommen fragt man, sowie ich es vorgeschlagen habe, erst mal beim Bauamt nach.
Wenn die Ausbreitung nicht über den Garagenrand übersteht, spielen Abstandsflächen in der Regel keine Rolle, denn entweder steht die Garage schon weit genug vom Grundstücksrand, oder es besteht (wenn keine Schwarzbau vorliegt) schon die Genehmigung.

Um aber Misverständnissen zu vorkommen mein Rat sich damit erstmal ans Bauamt zu wenden.
 

MrToby22

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Hallo, das ging aber schnell.....
ich habe 3 Bilder (2 von dem Balkon) und eine Skizze gemacht (Dateigröße zwischen 172 und 273KB. Irgendwie lädt er Sie aber nicht hoch. Geht ja wahrscheinlich über die Funktion Anhänge verwalten, oder ? Ich versuche es später nochmal.

Das Haus befindet sich im Eigentum und ist schon etwas älter. Die Garage wurde damals gemauert und im Dach verlaufen mehrer Stahlträger entlang. Auch der Balkon ist nicht freihängend sondern ist quasi zum Teil auf die Garage gemauert, leider halt in 80-90cm höhe zum Garagendach.
Der Nachbar ist auch informiert und hat mit einer Erweiterung kein Problem. Primär soll der Balkon verschönert werden, eben mit einem Holzdeck. In diesem Zuge fände ich es halt super wenn man das Holzdeck ca. 1 -1,70m weiter rauszieht. Es war auch schon ein Fachmann da, er meinte abstützen auf den Träger wäre kein Problem. Ich würde halt ungern in das Garagendach bohren, ich habe mir halt eher an eine abstützende Konstruktion gedacht welche dann mit dem Hauptdeck verbunden wird.
Danke Euch für eure Unterstützung.
 

Holz-Fritze

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Erklär mir dann bitte den Unterschied zwischen einem Tragwerksplaner und einem Statiker.

Vergrösserungen eines Balkons sind nicht in allen Bundesländern genehmigungspflichtig, wohl aber meldepflichtig.
Aber um diese Info zu bekommen fragt man, sowie ich es vorgeschlagen habe, erst mal beim Bauamt nach.
Wenn die Ausbreitung nicht über den Garagenrand übersteht, spielen Abstandsflächen in der Regel keine Rolle, denn entweder steht die Garage schon weit genug vom Grundstücksrand, oder es besteht (wenn keine Schwarzbau vorliegt) schon die Genehmigung.

Um aber Misverständnissen zu vorkommen mein Rat sich damit erstmal ans Bauamt zu wenden.

Eine Statik muss er selbst wenn sie nicht genehmigungspflichtig sind vorhalten. Nenn mir doch mal ein Bundesland wo ein Balkon (gerade Vergrößerung ist oft statisch sehr kritisch) nicht genehmigungspfähig ist.

Nun ich dachte auch immer ein Statiker wäre gleichzeitig ein Tragwerksplaner, bis mir mal ein Statiker gesagt hat da gäbe es Unterschiede. Ich weiß aber auch nicht mehr wo die waren. Habe das einfach so hingenommen. Ich weiß nur noch dass so etwas nicht jeder Statiker macht. Ist doch eigentlich auch egal, selbst wenn es nur ein Synonym wäre, mußt du nicht wieder in deinem unfreundlichen Ton verfallen.
 

Holz-Fritze

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Hallo, das ging aber schnell.....
ich habe 3 Bilder (2 von dem Balkon) und eine Skizze gemacht (Dateigröße zwischen 172 und 273KB. Irgendwie lädt er Sie aber nicht hoch. Geht ja wahrscheinlich über die Funktion Anhänge verwalten, oder ? Ich versuche es später nochmal..

Sag uns doch mal aus welchen Bundesland Du kommst. Dann schauen wir mal wie es mit der Genehmigung aussieht.

Ach noch was bei Grenzbebauung würde ich mich nicht auf Absprache mit dem Nachbarn verlassen, wenn mal der Nachbar wechselt verliert sowas die Gültigkeit, dann besser eine Baulast eintragen, die ist auch für einen späteren Besitzer bindend.
 

tomkaes

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Selbst wenn die Garage (erlaubt) im 3 m Grenzabstand steht, ist oberhalb für einen Balkon auf oder über der Garage in jedem Fall der 3 m Mindestgrenzabstand einzuhalten. Und das ist nicht vom Bundesland abhängig, da die Baunutzungsverordnung deutschlandweit gilt.
Da ist auch mit einer Befreiung oder Baulast nichts zu holen.
 

Gast aus Belgien

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Eine Statik muss er selbst wenn sie nicht genehmigungspflichtig sind vorhalten. Nenn mir doch mal ein Bundesland wo ein Balkon (gerade Vergrößerung ist oft statisch sehr kritisch) nicht genehmigungspfähig ist.

Nun ich dachte auch immer ein Statiker wäre gleichzeitig ein Tragwerksplaner, bis mir mal ein Statiker gesagt hat da gäbe es Unterschiede. Ich weiß aber auch nicht mehr wo die waren. Habe das einfach so hingenommen. Ich weiß nur noch dass so etwas nicht jeder Statiker macht. Ist doch eigentlich auch egal, selbst wenn es nur ein Synonym wäre, mußt du nicht wieder in deinem unfreundlichen Ton verfallen.

Was ist bitte an dieser Frage Erklär mir dann bitte den Unterschied zwischen einem Tragwerksplaner und einem Statiker unfreundlich?
Mir ist kein Unterschied bekannt, aber da Du meine Antwort (erst Bauamt für Info und dann Architekt/Statiker) mit Deinem sehr deutlichen NEIN als falsch bezeichnet hast, hätte ich halt gerne von Dir gewust wo der Unterschied zu finden ist.
Wenn dies unfreundlich ist ......... aber wahrscheinlich spielt die PU-Diskussion im Hinterkopf noch irgendwo eine Rolle.


Genehmigungsfähig sind Balkonvergrösserungen in allen Bundesländern, genehmigungspflichtig sind auch alle Neu-Balkone.
Meldepflichtig mit Statikberechnung und Plan sind Balkonvergrösserungen bis zu einer bestimmten Grösse, in einigen Gemeinten in Hessen liegt diese Grenze zum Beispiel bei 30m², in allen anderen Fällen sind natürlich auch diese genehmigungspflichtig.

Dies habe ich allerdings nirgends bestritten und um hierüber Deutlichkeit zu bekommen wäre halt das Bauamt der erste Ansprechpartner.

Aber ich werde jetzt hier in diesem Thema schweigen, nicht dass es wieder so ausufert wie das PU-Thema :emoji_grin:
 

Gast aus Belgien

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Selbst wenn die Garage (erlaubt) im 3 m Grenzabstand steht, ist oberhalb für einen Balkon auf oder über der Garage in jedem Fall der 3 m Mindestgrenzabstand einzuhalten. Und das ist nicht vom Bundesland abhängig, da die Baunutzungsverordnung deutschlandweit gilt.
Da ist auch mit einer Befreiung oder Baulast nichts zu holen.

Thomas, ich habe hierzu eine etwas anderslautende Erklärung gefunden:
Die Bauordnungen der Länder privilegieren Balkone in unterschiedlichem Umfang dadurch, dass die grundsätzlichen Vorgaben für die Abstandsflächen eines Gebäudes für Vorbauten wie Balkone nicht in vollem Umfang eingehalten werden müssen. So muss in Baden-Württemberg für Wände, Erker, Balkone, Tür- und Fenstervorbauten mit einer maximalen Breite von 5 Metern und einem maximalen Vortreten vor der Außenwand von 1,5 Metern nur ein Abstand zur Nachbargrenze von 2 Metern eingehalten werden.
Damit bestehen Ausnahmen wenn es nur um einen Vorbau bis zu 1.5 Meter geht, trifft aber auf den hier besprochenen Fall nicht zu.

Allerdings besteht hier auch ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OVG) Koblenz, Urteil vom 24. Juni 2010.

Hier hatte ein Bauherr seine Doppelhaushälfte an die bereits bestehende andere Haushälfte auf dem Grundstück des Nachbarn angebaut, was den planungsrechtlichen Vorgaben in dem Gebiet ohne Bebauungsplan aufgrund der vorhandenen Bebauung entsprach. Der Streit entzündete sich aber am seitlichen Abstand seines Balkons zur Grundstücksgrenze des Nachbarn, den die Baubehörde unter Verweis auf eine Bestimmung in der LBO und die fehlende Zustimmung des Nachbarn verweigerte.

Die Klage des Bauherren hatte vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg, sondern erst beim OVG. Das Gericht kam dabei zur Auffassung, dass die aktuelle Fassung der LBO angesichts der bereits vom Nachbar vorgenommenen Grenzbebauung nicht nur einen entsprechenden Anbau des Klägers im Umfang der bereits vorhandenen Hauswand an der Grenze erlaubt, sondern weitergehend das Bauen ohne Grenzabstand auch über die bereits vorhandene Nachbarbebauung hinaus. Es geht in diesem Fall also nicht um die Privilegierung des Balkons, weil im vorliegenden Fall auch nicht die geringeren Abstände für Balkone eingehalten worden sind, sondern um den Umfang der Anbaumöglichkeit bei einem bereits vorhandenen Grenzbau.
 

Holz-Fritze

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Allerdings besteht hier auch ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OVG) Koblenz, Urteil vom 24. Juni 2010.

Hier hatte ein Bauherr seine Doppelhaushälfte an die bereits bestehende andere Haushälfte auf dem Grundstück des Nachbarn angebaut, was den planungsrechtlichen Vorgaben in dem Gebiet ohne Bebauungsplan aufgrund der vorhandenen Bebauung entsprach. Der Streit entzündete sich aber am seitlichen Abstand seines Balkons zur Grundstücksgrenze des Nachbarn, den die Baubehörde unter Verweis auf eine Bestimmung in der LBO und die fehlende Zustimmung des Nachbarn verweigerte.

Die Klage des Bauherren hatte vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg, sondern erst beim OVG. Das Gericht kam dabei zur Auffassung, dass die aktuelle Fassung der LBO angesichts der bereits vom Nachbar vorgenommenen Grenzbebauung nicht nur einen entsprechenden Anbau des Klägers im Umfang der bereits vorhandenen Hauswand an der Grenze erlaubt, sondern weitergehend das Bauen ohne Grenzabstand auch über die bereits vorhandene Nachbarbebauung hinaus. Es geht in diesem Fall also nicht um die Privilegierung des Balkons, weil im vorliegenden Fall auch nicht die geringeren Abstände für Balkone eingehalten worden sind, sondern um den Umfang der Anbaumöglichkeit bei einem bereits vorhandenen Grenzbau.

Das ist mal interessant, genau das ist nämlich der Knackpunkt bei mir. Das Bauamt besteht nämlich bei meiner Doppelhaushälfte auf die Einhaltung der 3m. Dann würde mein Balkon auf 1/3 des Wohnzimmerfensters beginnen. Superdämlich.

Die 1/3 Regelung kann ich auch nicht anwenden da der Balkon dann noch kleiner würde.

Von daher....super. Danke.

Mein Nein beog sich darauf, dass er auf jeden Fall einen Tragwerksplaner (Statiker) hinzuziehen muss. Da haben wir uns falsch verstanden.

Ein Architekt ist dabei allerdings selten nützlich die wenigsten machen Statik, deswegen direkt zum Tragwerksplaner (Statiker) und dann mal den Unterschied zwischen Beiden erklären lassen und hier posten. :emoji_grin:

PS habe eine Antwort gefunden:Unterschied Statiker - Tragwerkplaner
 

tomkaes

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Ein Architekt ist dabei allerdings selten nützlich die wenigsten machen Statik, deswegen direkt zum Tragwerksplaner (Statiker) und dann mal den Unterschied zwischen Beiden erklären lassen und hier posten. :emoji_grin:

[/url]

Das würde ich so nicht stehen lassen:
Bauordnungsrechtlich benötigst du für die Baugenehmigung / Befreiung etc. einen Planvorlageberechtigten, das sind in der Mehrzahl Architekten.
(Nicht jeder Tragwerksplaner/Statiker/Bauingenieur ist gem. §64 als Bauvorlageberechtigter bei der Kammer eingetragen).

Mit der Unterschreitung des Grenzabstandes für untergeordnete Bauteile auf 2 Meter in BW würde ich mir trotzdem eine Bestätigung des zuständigen Bauamtes einholen, ich habe schon mehrere Rückbauten (zum Glück nicht an eigenen Bauvorhaben) in div. Bundesländern erlebt. Bei Grenzabständes geht es vorrangig um Brandschutz, da hört bei vielen der Spass und die Flexibilität auf.

Zu deiner Erklärung (Link) Unterschied Tragwerksplaner - Statiker:
... You get what you pay for ...
 

Holz-Fritze

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Das würde ich so nicht stehen lassen:
Bauordnungsrechtlich benötigst du für die Baugenehmigung / Befreiung etc. einen Planvorlageberechtigten, das sind in der Mehrzahl Architekten.
(Nicht jeder Tragwerksplaner/Statiker/Bauingenieur ist gem. §64 als Bauvorlageberechtigter bei der Kammer eingetragen).

Mit der Unterschreitung des Grenzabstandes für untergeordnete Bauteile auf 2 Meter in BW würde ich mir trotzdem eine Bestätigung des zuständigen Bauamtes einholen, ich habe schon mehrere Rückbauten (zum Glück nicht an eigenen Bauvorhaben) in div. Bundesländern erlebt. Bei Grenzabständes geht es vorrangig um Brandschutz, da hört bei vielen der Spass und die Flexibilität auf.

Zu deiner Erklärung (Link) Unterschied Tragwerksplaner - Statiker:
... You get what you pay for ...

Da hast Du natürlich Recht. Ich vergesse das immer weil ich genug Freunde habe die Planvorlageberechtigt sind und ich immer nur einen Statiker benötige (da die eben keine Statik können, echt blöd das ganze :emoji_grin:
)

Ja sicher mach ich das bei dem Bauamt klar, nur mit so einem Urteil in der Tasche (auch wenn ich in NRW wohne), hat man bessere Argumente. Denn beim erstem mal wollten die gar nicht mit sich reden lassen. Die bestanden sogar auf einen Sichtschutz zum Nachbarn hin obwohl ich dort auf einen Balkon in 25m Entfernung schaue in der selben Höhe (und der hat keinen Sichtschutz, zu keinem Nachbarn)

Aber so ist das mit den Bauämtern.
 

MrToby22

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[/ATTACH] Dachansicht2.jpg
Hoffe es hat geklappt mit den Bildern.
Also so sieht es bei mir aus :emoji_slight_smile:
Natürlich werde ich mich um das rechtliche kümmern. Ich wohne in Hessen.
Ich würde mich freuen Lösungsansätze zu hören für folgende Fragen:
Welche Stärke sollten die Balken für die Unterkonstruktion haben, welche ich benötige das Gefälle von ca. 85cm auszugleichen.
Welche Abstände sollte man gerade im freihängenden Bereich einhalten ? Wenn es zu kompliziert wird würde ich auch nur ca. 1m den Balkon "raus ziehen"
Ich freu mich von Euch zu hören
 

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Gast aus Belgien

ww-robinie
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Tobias, in den letzten 12 Beiträgen kannst Du 25 mal lesen dass Du einen Statiker brauchst und der wird Dir dann einen Plan zeichnen mit den nötigen Abmessungen die Du brauchst.
Er wird Dir auch erklären wo und wie Du auf Deiner Garage abstützen kannst.
Stell Dir vor dass wir Dir eine Stärke für die Balken geben, Du Dir das Holz kaufst und zusägst, dann zum Statiker gehst und die Balken nicht stark genug sind, oder der ganze Plan über den Haufen geschmissen wird weil Deine Garage es so nicht tragen kann.

Zäume also bitte das Pferd nicht von hinten auf und gehe von A nach C über B, aber fange nicht bei Z an.
 
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