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ww-pappel
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(12.10.2012) Ob es um den Verzehr von belegten Bröchten oder Pommes geht, ob mitgenommene Pfandbons für 1,30 Euro , das Verschenken von drei Schrauben oder der Stromklau zum Aufladen eines Handys: Kündigungen wegen Bagatellen werden im Arbeitsrecht immer bedeutender und beschäftigen die deutschen Arbeitsgerichte immer wieder. [...]
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