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(23.11.2009) Ab dem kommenden Jahr greift in Baden-Württemberg die zweite Stufe des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes des Landes (EWärmeG). Nachdem in Baden-Württemberg für Neubauten schon vor Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes ein Anteil regenerativer Energien vorgeschrieben wurde, müssen nun auch bei Sanierungen mindestens zehn Prozent des jährlichen Wärmebedarfs aus regenerativen Quellen stammen. [...]
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