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(15.10.2012) Mit Urteil vom 20.07.2012 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die absichtliche Nichteinladung eines Eigentümers zur Eigentümerversammlung die dort gefassten Beschlüsse nichtig macht. Hierüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). [...]
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