Ausbildungsbetrieb wechseln/ Kündigung Azubi

florian

ww-buche
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Hallo
wollte mal nachfragen wie einfach es ist wärend der Lehrzeit den Ausbildungsbetrieb zu wechseln, und ob ich dann weiterhin auf meine Schule gehen kann, auch wenn ich aufgrund der Lage des neuen Betriebes in eine andere Schule müsste.

Auserdem würde ich gerne mal wissen ob ich vom Chef einfach so rausgeschmissen werden kann, oder ob da noch gewisse Bedingunge erfüllt sein müssen. Nachdem ich im Dezember nicht mit auf Baustellen fahren konnte, da dort der Feierabend immer ungewiss ist, mindestens aber 9 Stunden (hatte Fahrstunden, die eben immer festgelegt waren und auch nicht erst um 8 Uhr sein konnten) ist mein Chef schon etwas verärgert.
Außerdem sehe ich es nicht ein das ich als Lehrling im 2. Lehrjahr, nur zum schleifen und Werkstatt fegen da bin (ok ist eben mein Fehler das ich schon viele Sachen kann und das ich mich auch noch in meiner Freizeit Weiterbilde, und so "doof" bin und es auch noch in der Firma zeige.) und der aus dem 1. Lehrjahr alles genau erklärt bekommt, weil er ja auch kaum deutsch versteht, und ohne TSM an Kreissäge, Bandsäge, sogar Tischfräsmaschiene arbeitet. Deshalb las ich jetzt manchmal arbeit, arbeit sein, wenn sie nicht so wichtig ist (ob die Spinnenfäden die schön 10 Jahre an der Decke hänge heute oder morgen weggemacht werden ist ja wohl egal) und gehe zu irgendeinem Gesellen und lasse mir mal erklären was die arbeiten. Leider taucht meistens dann der Chef auf und meckert immer ich soll gefälligst meine arbeit machen und nicht noch die Gesellen aufhalten.
Heute hat er dann gemeint, wenn er das nochmal sehen würde, das ich nicht meine Arbeit mache, vorallem so wie er sagt, würden wir ärger bekommen, und ich überstehe meine Lehrzeit nicht.

Geht das denn so einfach von heute auf morgen, oder muss der erst mehrfach schriftlich abmahnen?

Florian, der hoffentlich bald einen anderen Ausbildungbetrieb hat.
 

raftinthomas

ww-robinie
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hi florian,
als erstes: KOPF HOCH !
einen lehrling rauszuwerfen ist für einen betrieb fast unmöglich, solange der azubi weder stielt, körperliche gewalt ausübt (oder ernsthaft und glaubhaft androht), täglich zu spät kommt oder sonst übliche abmahngründe in frage kommen. das arbeitsgericht würde später sicher auf deiner seite stehen. für einen betrieb ist ein arbeitsgerichtsverfahren (zumal gegen einen azubi) eine extrem risiko- und kostenreiche sache, sowas kann man fast nur verlieren. das nur nebenbei.
ohne abmahnung (zwei, wenn ich mich nicht irre) geht gar nix.
hats du immer schön berichtsheft geführt ? dann hat dein chef ja unterschrieben, dass er dich bis jetzt nicht vertragsgemäss ausgebildet hat. das ist dein ganz persönlicher trumpf.
aber das eigentliche problem scheint ja irgendwo tiefer zu liegen, und da sollte man was dran machen. eine gute möglichkeit wäre sicherlich ein gespräch zwischen deinem chef und dir, aber nicht alleine, sondern moderiert von einem dritten. da käme eventuell ein von euch beiden geschätzer geselle für in frage, oder besser noch jemand externes, zb ein berufsschullehrer oder der lehrlingswart der innung. letzteren würde ich sowieso mal kontaktieren und ihm deine probleme schildern.
sollte sich nix ändern, kannst du deinen vertrag sehr kurzfristig kündigen (frist steht da drin, roundabout 4 wochen), und wenn du einen betrieb hast, der dich weiter ausbilden möchte, kann der das sofort im anschluss tun.
zur schule: liegt die schule im selben innungsbezirk oder in einem anderen? wieviele jahre schule (grund-, haupt, real, berufs- und wasauchimmerschule, incl evtl ehrenrunden) hast du denn schon hinter dir ?
 

raftinthomas

ww-robinie
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hi florian,
der reihe nach:
die sache mit dem berichtsheft ist schon mal sehr gut. kleine lücken sind nicht schlimm, ich würde sie aber an deiner stelle schliessen, um dort keine "angriffsfläche" zu bieten.
ein gespräch würde ich auf jeden fall suchen, es ist sehr selten, dass sowas dauerhaft zu einem wirklich schlechteren verhältnis führt. aber ich würde mir vorher ein schriftliches konzept machen, was du bemängelst. und beistand solltest du dir dazu ebenfalls suchen. hier weise ich dann noch mal auf den lehrlingswart hin. sowas wie dein fall ist genau das, warum es einen solchen posten gibt. ob er dein anliegen ernst nimmt oder den job nur macht, weils ja irgendwer tun muss, merkst du schon bei einem ersten telefongespräch. da du ja schon zwischenprüfung hattest, müsstest du den ja auch schon kennen.
die story mit der zwischenprüfung ist schon hart, das zeigt sicherlich shcon ein gewisses desinteresse.
das fachliche lassen wir mal aussen vor, das hat nur recht wenig mit der problematik zu tun und lenkt eher ab (trotzdem meine einschätzung: ich halte weder pu noch irgend nen montagekleber für eine geeignete methode des hpl-aufbringens)
zur lehrzeitverkürzung: das muss dein chef gar nicht unterschreiben. du stellst den antrag und fertig. wenn die schule das unterstützt und deine leistungen gut sind, steht dem normal nix im wege (oder darf dem nix im wege stehen).
tip nebenbei: plane dann ein sehr einfaches gesellenstück, denn dein chef wird dir dann kaum helfen, weder mit rat noch mit tat).
zur schule: da du noch keine 13 jahre schule voll hast, bist du generell berufsschulpflichtig. wenn aber beide bezirke zur selben innung gehören, sollte das kein problem sein. aber auch da rate ich dir: frage mal den lehrer deines vertrauens (oder geringsten misstrauens).
 

Trips

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Hallo Florian,

ich kann mir gut vorstellen wie es dir zur Zeit in der Arbeit geht. Habe auch letztes Jahr nach Beendigung meines 2. Lehrjahres den Betrieb gewechselt. Hatte Probleme mit meinem Chef, was die Überstunden angeht (die ich ja laut Gesetz garnicht hätte machen dürfen)und noch paar andere Dinge. Er hat mir dann eine Abmahnung per Eilzustellung von Freitag auf Samstag ins Wochenende hinterhergeschickt. Naja wie auch immer.

Hatte schon vorher ne Lehrzeitverkürzung beantragt und hab das letzte halbe Jahr bei nem anderen Betrieb fertig gemacht. Bei der Verkürzung muss der Chef hier bei uns in Bayern schon unterschreiben. Er muss unterzeichnen, dass der Lehrling die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erlernt hat, usw. Ich weiß nicht ob dein Chef damit einverstanden ist. Aber probieren würd ich es mal.

Und bevor du kündigst: Such dir erst ne andere Stelle! Solltest du nämlich dann nix neues haben, kannst du die Berufsschule auch nicht mehr weitermachen und dann ist die Ausbildung erstmal für die Katz. Und aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, es ist nicht lustig, plötzlich ohne Betrieb und Ausbildung darzustehen!!!

Also überlegs dir vorher gut. Lehrjahre können manchmal unglaublich lange dauern, aber irgendwann sind sie dann doch schneller vorbei als man glaubt

Ich wünsch dir alles Gute
 

florian

ww-buche
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Hallo
habe heute mal mit meinem Klassenlehrer gesprochen. Das mit der Schule ist kein Problem. Mache mich dann nächste Woche mal mit Halbjahreszeugnis und Zwischenprüfungszeugnis auf suche. Wenn ich was neues hab, kündige ich dann.
 

carsten

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Hallo

nur das du nicht so eienfach als AZUBI kündigen kannst. Bestenfalls einen Aufhebungsvertrag im beiderseitigen einvernehmen. Das heißt dein Chef muss einer Kündigung zustimmen. Und die Kammer wird auch eine Begründung für einen Lehrstellen wechsel haben wollen. Deshalb würde ich es durchaus mal mit einem Gespräch unter 6 Augen ( also mit Lehrlingswart oder gar Ausbildungsberater von der Kammer) versuchen.
Abgesehen davon viel Glück, denn so wie du berichtest ist das kein Lehrbetrieb sondern ein Betrieb der Lehrlinge als billige Arbeitskraft verheizt.
 

raftinthomas

ww-robinie
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hä ? carsten?
natürlich kann der azubi jederzeit kündigen, im gegensatzt zum ausbildenden. umgekehrt hättest du sicher recht.
" Das heißt dein Chef muss einer Kündigung zustimmen."... ist definitiv falsch.
 

carsten

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Hallo

mh hab gerade extra noch mal im Fachbuch nachgesehen, sonst hätte ich da ja in Der Prüfung was Falsch beantwortet.
Kündigung nach der Probezeit:
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden:
a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
b) vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wen er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
Form der Kündigung: Die Kündigung muss immer schriftlich unter Angabe der Kündigungsgründen ( bei Jugendlichen gegenüber den Erzeihungsberechtigten) erfolgen. Aufhebungsvertrag.Benachrichtigung der HWK. Löschen des Ausbildungsverhältnisses.

Also wenn du das vorhast vorab Kontakt mit der HWK bzw zumindest Lehrlingswart aufnehmen. Die können dich auch über deine Rechte und Pflichten aufklären.
 

florian

ww-buche
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Hallo

Das sieht natürlich nicht gut aus. Ich meine mein Chef droht zwar immer mit rausschmiss, um mir angstzumachen, aber ich glaube kaum das er es auch machen würde, obwohl er scheinbar etwas gegen mich hat (vielelicht bin ich ihm zu gut. Wenn man seine Anweisungen manchmal genau überlegt, muss man schon zweifeln ob der wirklich Schreinermeister ist Zitat "Dreh doch mal die Schrauben (Kopf abgebrochen) aus der (Kunststoff)Platte und wirf sie dann in den Hacker (zum Verbrennen)). 1. Ist es ja wie gesagt nicht so einfach, und 2. denkt er vielleicht mit und ahnt das da einiges an Ärger auf ihn zukommen könnte, und auch kommen würde.

Das mit den Gespräch will ich irgendwie umgehen, nicht weil ich da irgendwie angst vor hab, oder so. Aber hab wie schon gesagt die befürchtung das es hinterher schlimmer wird. Mein Chef hat ja schon gesagt wenn er merkt das jemand gegen ihn arbeitet (was ich ja mit dem Gespräch im gewissen Sinn zeigen würde. Er will ja wohl schon vermeiden das wer mitbekommt wie in dem Ausbeutungsbetrieb gearbeitet wird), der hätte bei ihm überhaupt nichts zu lachen. (Ok. hab jetzt schon recht wenig zu lachen, aber schlimmer geht immer noch)

Mein Vater wird am Montag mal einen guten Bekannten von ihm anrufen, der auf der HWK arbeitet und den fragen, was ich da machen muss. (auf jeden fall mal schauen das meine 110 Überstunden weg kommen, naja brauch ich ja bald für die LKW Fahrstunden). Ich denke doch das mein unterschriebenes Berichtsheft ein guter Grund zum Wechseln des Ausbildungsbetriebes ist. Denn alles was da drin steht an verrichteter Arbeit, ist ja seeeeeehr weit weg vom Ausbildungsrahmenplan.

@ rafinthomas: Bei dem Beispiel mit dem Kleber ging es nicht um das aufbringen von HPL (das geht mit Weißleim), sondern um das Verkleben zweier 18mm dicken Platten, die eben HBL sehr ähneln. Würde geren genau sagen was das ist, aber alle Gesellen die ich gefragt hab, wussten es selbst nicht, und Chef war nicht ansprechbar.
 

carsten

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Hallo

wollte dir keine Angst machen. Wenn du die mgl hast unverbindlich bei der HWK anzufragen um so besser. Aber wie du schreibst ist das echt kein Ausbildungsbetrieb sondern ein Ausbeutungsbetrieb und wenn du die Zusage für einen neuen Ausbildungsplatz hastwürde ich mich dennoch an die HWK wenden, wenn du denen das so schilderst wie uns hier und das auch noch durch Berichtsheft belegen kannst machen die sicher DIR keine Probleme. Bestenfalls deinem dann EX Chef. Wenn ich in einem solchen Fall der Ausbildungsberater der zuständigen HWK wäre würde ich dem Betrieb die Ausbildungseignung entziehen.
So ne Type ist als Chef und erst recht aus Ausbilder/ Ausbildender völlig ungeeignet. In wirtschaftlich besseren Situationen würde er vermutlich alleine dastehen. Gibt es eigentlich so was wie die MPU beim Führerscheinverlust auch für Ausbilder?
Achja ein Lehrling AZUBI darf ja normalerweise keine Überstunden machen. Selbst bei Nachweis durch Berichtsheft sehe ich für eine entsprechende finanzielle Vergütung schwarz erst recht bei sooooooooooo einem Chef.


PS die Platten könnten evtl Compaktplatten gewesen sein.
Kompaktplatten werden aus vielen Lagen harzgetränkter Kraftpapieren unter hoher Temperatur und sehr hohem Druck als großformatige Platten hergestellt. Das fertige Produkt weist dekorative, widerstandsfähige Oberflächen, geschlossene Schnittkanten sowie eine sehr hohe Festigkeit und Wasserbeständigkeit auf.

Einsatz Innenbereich: z.B. in Nassbereichen, medizinischen Einrichtungen oder Sportstätten als Duschkabine, Badezimmermöbel, Regalböden, Trennwände, Wandverkleidungen u.v.m.

Einsatz Außenbereich: auch möglich es gibt spezielle Varianten mit erhöhtem UV Schutz
Einsatz als Balkongeländer oder sogar Fassadenverkleidung
 

florian

ww-buche
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Hallo
So erstmal danke für die bisherige Hilfe. Mein Plan geht wie oben beschriebn jetzt voran, werde dann Berichten was sich tut.
Zu den Überstunden. Die werden bei uns auch nich Bezahlt, sondern abgefeiert, das allerdings aber nur wenn es der Chef festlegt (jetzt ist doch günstige zeit, da recht wenig arbeit), oder eben vor der Gesellenprüfung, da sie ja noch weg müssen, wobei da immer auf ganze Tage abgerundet wird. Also 23 stunden machen 2 Tage á 8 Stunden.

Zu der Platte: ich schaue mal ob ich noch ein abfallstück finde und stelle mal ein Bild von hier ein. Werden übrigends Arbeitsplatten im Desinfikationsberei bei irgend so einem Medizin ding.
Hab aber das ganze auch mal nur eingestellt, um den Unwissenheitsstarrsin meines Chefs zu belegen.

Florian
 

florian

ww-buche
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Hallo
Also der bekannte der HWK hatte bisher noch keine Zeit (immer unterwegs), aber ich habe heute mal in der Schule den Lehrling gefragt der zu beginn dieses LJ gewechselt hat. Bei ihm war das kein Problem. Er hat sich eine neue Lehrstelle gesucht, und dann in gegenseitigen Einvernehmen mit dem exChef den Vertrag aufgehoben. Er hat aber auch gesagt, dass doch die Möglichkeit besteht zu Kündigen.

Das Berichtsheft hab ich jetzt Lückenlos bis zum heutigen Tag geführt und bis letzte Woche komplett Unterschrieben (allerdings in diesem LJ erst 3 Wochenberichte).

Ein Schönes Wochenende noch
Florian
 

florian

ww-buche
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Hallo
wollte euch nochmal kurz den momentanen stand meines Kleinkrieg mit dem Chef mitteilen und hab da doch nochmal eine frage an euch.

Erstmal zum Thema Ausbildungsbetrieb wechseln: Meine bisherige suche war erfolglos. Etweder haben sie einen azubi bilden nichtmehr aus oder haben keine arbeit mehr für mich.

Also nachdem mir mein Chef gesagt hat das er ja garkein Interresse hat mich richtig Auszubilden und mit etwas beizubringen das ich eine gute Prüfung machen kann war meine Mutivation ganz weg, dementsprechend eben auch meine Arbeitsleistung. Nachdem er mich dann letzte Woche noch gefragt hat wie meine Zwischenprüfung ausgefallen sei die ich doch gerade hatte (ok der tag stimmte fast, nur das Jahr ned. Zwischenprüfung war wie normal im 2. lehrjahr und das war bei mir 2005) hab ich jetzt jeden glauben verloren das er irgendeinen Funken interresse an unserer Ausbildung hat. Nachdem ich dann beim Arbeiten (Schrauben eindrehen in 50 cm höhe) hingesetzt hab statt mich zu bücken, weil mir das zusehr ins Kreuz geht, hat er dann gesagt das es nicht sein kann das er uns auch noch beibringen müsste wie wir uns auf der Arbeit zu verhalten haben, und er gibt mir jetzt eine Abmahnung, und ich bekomme dieses Jahr kein Urlaub mehr. (soweit meine letzten 4 Arbeitstage, von denn ich noch 2 stück auf der Baustelle verbracht hab)

Am Freitag hab ich direkt mit dem Ausbildungsberater und der Lehrlingsbörse der HWK Kontakt aufgenommen. Eine ander freie Lehrstelle für mich ist momentan nichts bekannt. der Ausbildungsberater hat dann gesagt ich sollte jetzt mal abwarten ob sich mein Chef wirklich traut mir die Abmahnung zu schicken, weil das aus diesm Grund garnicht möglich sei. Nachdem ich ihm dann noch so manch andere Sachen erzählt hab wie es bei uns Abläuft (Thema 25mm Leisten siehe Sicherheit am Arbeitsplatz) hat er gemeint das er ein Dreiergespräch mit mir und meinem Chef führen möchte. Jedoch ist das frühestens in 3 Wochen möglich.

Nun nochmal meine Frage: Welche folgen kann es haben wenn ich Arbeitsgänge verweigere die nicht BG gemäs auszuführen sind, da entsprechende Sicherheitsvorkehrungen fehlen, und darf ich mich weigern den LKW zu fahren wenn die Ladung nicht (ordnungsgemäß) gesichert ist?

Florian, der hofft bald in einem anderen Betrieb zu arbeiten
 

raftinthomas

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bei all dem stehst du auf der sicheren seite:
-azubi hat grundsätzlich welpenschutz
-arbeitsgänge, die nicht bg-konform sind, dürfen von einem abhänig beschäftigten nicht ausgeführt werden und auch nicht angeordnet werden. das ist quasi körperverletzung.
-lkw mit nicht ordnungsgemässer ladungssicherung sind nicht verkehrssicher und dürfen daher nicht im öf. strassenverkehr benutzt werden. insofern DARFST du GAR NICHT fahren. ladungssicherung ist natürlich oft auslegungssache.
du kannst aber einfach mal losfahren und dann eine telefonische selbstanzeige bei der polizei oder dem BAG machen. üblicherweise lassen die die fahrer ungeschoren, denn die problematik ist ja offensichtlich.

kopf hoch !
 

florian

ww-buche
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Hallo
wollte euch nochmals über den aktuellen stand informieren.

Die erwähnte Abmahnung habe ich tatsächlich damals bekommen, und das Gespräch mit dem Ausbildungsberater hat es auch gegeben. Mein Chef wollte damals den Ausbildungsberater sogar rauswerfen, der hat aber sein gespräch weitergeführt. Wir haben uns dann geeinigt das ich nur nach Feierabend üben darf (was ich sowieso schon zuhause gemacht habe) und kleinere arbeiten auch mal selbst ausführen darf. Das mit dem üben war dann aber auch nicht so wie geplant möglich und mein tätigkeitsfeld hat sich nicht geändert.

Ich habe dann weiterhin mich an die regeln der BG gehalten, erst mal Spaltkeil einstellen schutzhaube über das Sägeblatt, was meinem Chef natürlich ein dorn im Auge war. Des weiteren habe ich auch darauf geachtet das die ladung im LKW wenigstens annähernd ordnungsgemäs gesichert war. darauf hin wurde ich dann von allen Ladetätigkeiten ausgeschlossen. Auf meine Frage letzte Woche freitag ob ich langsam mal für meine Prüfung üben darf hieß es das ich das nicht bräuchte und auch nicht dürfte (vor 3 wochen hat er zu unserem Azubi aus dem 2. gesagt er müsste so langsam mal für seine prüfung üben) und ich mich auch gerne wieder bei der HWK beschweren dürfte, aber er sitzt sich nicht nochmal zu einem Gespräch hin. Ich hab mich dann auch auf der HWK erkundigt welche möglichkeit ich nun habe, und der Ausbildungsberate hat ein Brief an mein Chef geschickt.

Heute morgen hat mir mein Chef nun die sofortige Kündigung ausgesprochen, gesagt ich soll sofot die Firma verlassen sonst ruft er die Polizei und hat mir ein Arbeitsverbot erteilt, was ich auf mein verlangen dann auch schriftlich bekommen habe. Ich habe sofort in der Schule, der Innung und der HWK angerufen, so das es heute eine ständige telefoniererei Mir-Schule HWK-HKH, Mir-HWK, Mir-HKH, HKH-exChef, HWK-exChef und zurück gab. Bei der HkH sagte mein Chef das er mich unter keinen umständen mehr sehen will, konnte aber kein grund für die Kündigung nenen. Die HWK hat mir jetzt ein Aufhebungsvertrag zum 31.5. angeboten, so das ich meine Prüfung machen kann, die noch von meinem Chef bezahlt wird, ebenso wie der letzte Lehrgang, oder eben ein Gerichtsverfahren.

Morgen früh telefnoiere ich dann nochmals mit den Ausbildungsberater, und dann werde ich mich zu 99% auf den Aufhebungsvertrag einlassen und mir eben ein 4 monatiges Praktikum suchen, damit ich endlich nach 2 einhalb jahren Lehrzeit mal etwas lernen kann. Hoffe nur das mein Chef da nicht ganz ungestraft wegkommt. Der Witz an der ganzen sache ist auch noch seit letzte Woche ist er bei www.arbeitsagentur.de eingetragen mit einer offenen lehrstelle Eintritsdatum ab sofort. Als mir das der Berater der lehrlingsbörse sagte dachte ich erst er macht ein scherz. aber es stimmt echt.

Florian
 

carsten

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Hallo

hab mir das ganze Brimborium gerade noch mal durchgelesen, und bin aus dem Kopfschütteln nicht mehr rausgekommen. Jeglicher Kommentar zu deinem zum Glück jetzt Ex-Chef erübrigt sich. Hoffe für dich du findest rasch einen Betrieb in dem du deine Ausbildung beenden kannst.
 

raftinthomas

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S T O P !!!! NICHT UNTERSCHREIBEN !!!

SOFORT ANWALT SUCHEN ! mach dir auf jeden fall gesprächsprotokolle, so gut es aus der erinnerung geht. sowas ist überaus nützlich, wenn es zu einem prozess vor dem arbeitsgericht geht.
frag mal bei der hwk an, wieso die dem schwachkopf nicht die ausbildungserlaubnis entziehen.
erwähne den anwalt !
du bekommst doch bestimmt prozesskostenhilfe.
vor dem arbeitsgericht hat dein (immernoch-)chef nicht den hauch einer chance.
es geht natürlich nicht darum, dass du da weiter lernst. aber solange kein aufhebungsvertrag unterschrieben ist, bist du am (viel) längeren hebel. du verlierst ja nix, denn du hast ja von ihm schriftlich, dass du nicht mehr kommen darfst.
und berücksichtige: die HWK ist die interessenvertretung der UNTERNEHMER. ausserdem reissen die sich auch nicht gerade um eine solche undankbare arbeit. wenn du jetzt den aufhebungsvertrag unterschreibst, haben DIE keine weitere mühe mehr.
ausserdem muss dein chef dich so lange auch bezahlen und SOZIALVERSICHERN.
da würd ich nicht drauf verzichten.
hol dir rechtsbeistand- dringend.
 

florian

ww-buche
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Hallo

also der Aufhebungsvertrag würde zum 31.5. erfolgen mit der bedingung das mein Chef den ausstehenden lehrgang und die Prüfungsgebühr bezahlt. Somit hab ich meine Minsestlehrzeit erreicht und bin zu Prüfung zugelassen. Auserdem kann ich in den nächsten 4 Monaten bei meinem Nachbar (Schreinerei 2 Mann) unentgeldlich üben, und als ausgleich ihnen bei Bedarf helfen. Erspart mir dann ziemlich stress mit dem Gericht. Ab 1.6. bin ich dann Arbeitslos gemeldet und meine Sozialabgaben werden von der Arbeitsagentur gezahlt, sollte wärnd meiner Prüfung bzw dem Praktikum was passieren springt evtl noch die BG ein weil es ja ein Praktikum zum zwecke der abschlussprüfung ist, ansonst eben die Krankenkasse bzw meine Private Unfallversicherung:
Werde nächste Woche nochmals bei meinem Ex Chef anrufen, da ich ja noch Unterschriften für das Berichtsheft brauche und noch den Spindschlüssel habe, aber mir mündl. Hausverbot erteilt wurde. Bei der gelegnehiet werde ich dann auch mal noch fragen ob ich nicht meinen neuen Makita Akkuschrauber und anderes werkzeug was ich für meine Prüfung brauch, sozusagen als ausgleich und als Dank für den Aufhebungsvertrag bekommen kann. Wenn ja OK, wenn nein Anwalt. Und wenn mein Chef ein wenig intelligent ist, was er ja bisher nicht war, bekomme ich das Werkzeug. Weil wenn ich richtig loslege ist diese Schreinerei vergangenheit. Da kann BG, Polizei (Firmenwagen), Umweltamt, Gewerbeaufsichtsamt.... kommen und jeder wird ohne groß zu suchen einige Missstände finden.
Was den Anwalt angeht. Die HWK hat gleich gesagt ich soll vor gericht ziehn, der Vorsitzende der Innung selbst Anwalt, machte aber dann den Vorschlagf mit dem aufhebungsvertrag und hat den Ausbildungsberater der HWK überreden können.
Florian
 

Erik

ww-buche
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Nur mal interessehalber:
Sind aus dem Thread irgendwelche Beiträge rausgekürzt oder editiert worden?

Einige Sachen ergeben keinen Sinn.
Zum Beispiel Thomas´Bezugnahme auf die Zwischenprüfung oder irgendeine PUR-Leimgeschichte in seinen Beiträgen 2+3.
Da ist aber in den vorhergehenden Beiträgen überhaupt keine Rede von.
Auch sonst sind da ein paar Sprünge.

Erik
 

Schumi

ww-nussbaum
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Hey, hab auch mal eine kleine Frage an euch. Ich habe im September 06 meine Ausbildung begonnen. Mit 24Jahren bin ich natürlich nicht mehr der Jüngste, aber so ist es nun mal. Jetzt bräuchte ich mal euren Rat zu einer Sachlage. Und zwar wurde ich schon nach ca. 3Monaten alleine auf Baustellen geschickt. Dort soll ich zur Kundschaft sagen, falls ich gefragt werde, das ich Geselle bin. Bis jetzt habe ich jedoch immer die Wahrheit gesagt, kann mir mein Chef da nen Strick draus drehn? Hinzu kommt noch, das ich, als ich alleine unterwegs war und nicht weiter wusste, meinen Chef anrief um zu wissen was ich jetzt machen soll, er aufgelegt hat und vorher meinte, das müsste ich können?!
Das ist jetzt nur eine kleine Geschichte, aus meiner bisherigen 7monatigen Ausbildung. Da ich halt auch älter bin, werde ich an jede Maschine geschickt, ohne richtig eingewiesen zu werden. Ich verrichte dann natürlich meine Arbeit, um Ärger aus dem Weg zu gehn. Aber das ist ja keine Lösung?!

Grüße
 

predatorklein

ww-robinie
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hi

bin hier neu und eigentlich zufällig auf diese seite gestossen weil ich gerade die rechte hand gebrochen habe und etwas googeln konnte.

daher schreib ich auch alles klein,weil´s so einfacher geht.

mit sicherheit gibt es einige schreinereien bei denen bei der lehrlingdausbildung einiges im argen liegt.
allerdings hat jede münze ihre 2 seiten,würde sich der besagte betriebsinhaber hier melden würde sich seine geschichte wohl etwas anders anhören.

da ich weder den firmeninhaber kenne noch den lehrling kann ich mir hier auch kein urteil erlauben,da ich nicht sagen kann wessen geschichte stimmt.

stimmt florians geschichte so wie er sie hier erzählt sollte besagter firmeninhaber einen kräftigen schuss vor den bug bekommen.
es sollte dann aber auch einfachere methoden geben wenn man wirklich mal einen unwilligen lehrling hat der ziemlich genau weis welche rechte er hat.

so jemandem ist nämlich heute kaum beizukommen.

gruß
 

raftinthomas

ww-robinie
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Nur mal interessehalber:
Sind aus dem Thread irgendwelche Beiträge rausgekürzt oder editiert worden?

Einige Sachen ergeben keinen Sinn.
Zum Beispiel Thomas´Bezugnahme auf die Zwischenprüfung oder irgendeine PUR-Leimgeschichte in seinen Beiträgen 2+3.
Da ist aber in den vorhergehenden Beiträgen überhaupt keine Rede von.
Auch sonst sind da ein paar Sprünge.

Erik

das ist mir auch aufgefallen.
ich wars nicht....
 

FooFan

ww-robinie
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Editierte Beiträge kann man ja erkennen. Gelöschte können wir als Moderatoren auch erkennen. Nur Verschobene nicht unbedingt. Aber ich das würde kein Sinn drinn sehen. hmm komisch
 

Hobelmaul

ww-kiefer
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Tut mir leid, ich glaube ich wars...

ist mir doch glatt ne Pulle TippEx über den Bildschirm gelaufen.

Ich wollt es noch schnell wegwischen, wurde aber immer schlimmer:emoji_stuck_out_tongue:
 
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