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(10.12.2009) Mit seinem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 16/2009 bestimmt das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dass in allen neuen Vergabeverefahren für Spundwandstahl und Spannstahl bis auf Weiteres keine Stoffpreisklausel mehr in den Vertragsunterlagen zu vereinbaren ist. Grund hierfür ist beim Spundwandstahl, dass sich der Marktpreis für Spundwandstahl seit längerer Zeit in einem engen Preiskorridor bewegt; beim Spannstahl ist der Grund, dass der Preisindex für den mit der Bauwirtschaft abgestimmten Ersatzstoff für Spannstah (Draht, Kohlenstoffgehalt > 0,6 GHT; blank; GP-Nummer 273411703 (Basis 2000)) seit dem 01.01.2009 nicht mehr veröffentlicht wird. [...]
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