ARGE Baurecht: Vorsicht bei Mängelbeseitigung aus Kulanz!

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(14.02.2013) Mängel passieren auf jeder Baustelle. Sie müssen beseitigt werden, und zwar von dem, der sie verursacht hat. Mancher erledigt dabei aus Gutmütigkeit, oder um "seine Ruhe zu haben", auch Mängel, die er eigentlich gar nicht zu verantworten hat. Das ist nicht unproblematisch. [...]

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