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(03.02.2010) Wird ein Grundstück nach Paragraph 34 des Baugesetzbuchs beplant, dann müssen sich die Neubauten an die bereits bestehende Umgebung anpassen. Das klingt einfach, birgt aber nach Erfahrung der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) reichlich Konfliktpotenzial. Denn wann fügt sich ein Neubau in die nähere Umgebung ein? Wenn er die gleichen Dach- und Fassadenmaterialien wie die Anrainer hat? Oder wenn er in Form und Kubatur den benachbarten Objekten ähnelt? [...]
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