ARGE Baurecht: Vor Arbeitsbeginn Werklohn schriftlich vereinbaren

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
(10.04.2013) Bauen kostet Geld. Wie viel, das sollten Bauherr und Baufirma stets vor Beginn der Arbeiten miteinander vereinbaren. "Wenn der Bauunternehmer ohne eine Vereinbarung zur Höhe der Vergütung mit den Arbeiten beginnt und diese vielleicht sogar fertigstellt, so wird auf jeden Fall die übliche Vergütung nach § 632 Abs. 1 BGB geschuldet", erläutert Baurechtsanwältin Sabina Böhme, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Architektenrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). [...]

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten