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ww-pappel
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(10.04.2013) Unternehmer kennen das Problem: Der Bauherr klagt über unverständliche Rechnungen und bezweifelt die Anzahl der in Rechnung gestellten Arbeitsstunden. Eskaliert der Streit und kommt er zur Entscheidung vor ein Gericht, hat der Bauunternehmer unter Umständen ein ernsthaftes Problem: Er muss nämlich eventuell seine Abrechnung bei Gericht plausibel belegen können. Das kann er aber nur, wenn er und seine Mitarbeiter bereits während der Ausführung der Arbeiten sorgfältig dokumentiert haben, wann wer was gemacht hat. Im Nachhinein ist dies kaum noch möglich, konstatiert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). [...]
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