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(26.10.2009) Wer in Deutschland baut, der muss unter Umständen einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator bestellen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Baustellenverordnung schreibt den so genannten SiGeKo zwingend vor, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig auf einer Baustelle tätig sind. Der SiGeKo soll Unfälle verhindern helfen. "Der SiGeKo ist unentbehrlich", erläutert Dr. Peter Sohn, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Baurecht, "denn auf deutschen Baustellen passieren etwa doppelt so viele Arbeitsunfälle wie in der übrigen gewerblichen Wirtschaft. Und die Unfälle haben in der Regel schlimme Folgen." [...]
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