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Wer bei der Übernahme seines neuen Wohnhauses auf die förmliche Bauabnahme verzichtet oder Mängel stillschweigend in Kauf nimmt, der vergibt leichtfertig seine Rechte, warnt die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). "Die Bauabnahme gehört zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen", erläutert Rechtsanwältin Heike Rath, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Baurecht im DAV. "Und ehe der Bauherr ein mangelhaftes Haus zähneknirschend offiziell abnimmt, sollte er die Abnahme lieber komplett verweigern.
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Wer bei der Übernahme seines neuen Wohnhauses auf die förmliche Bauabnahme verzichtet oder Mängel stillschweigend in Kauf nimmt, der vergibt leichtfertig seine Rechte, warnt die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). "Die Bauabnahme gehört zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen", erläutert Rechtsanwältin Heike Rath, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Baurecht im DAV. "Und ehe der Bauherr ein mangelhaftes Haus zähneknirschend offiziell abnimmt, sollte er die Abnahme lieber komplett verweigern.
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