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(08.11.2012) Kommunen, die einen Auftrag, beispielweise für eine Kindertagesstätte vergeben, haben ein Interesse daran, dass Planung und Bau zügig abgewickelt werden. "Das klappt aber nur, wenn die Verträge, die sie schließen, auch der geltenden Rechtsordnung entsprechen, was bei weitem nicht immer der Fall ist. Häufig nicht wasserdicht sind Architektenverträge", weiß Heike Rath, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht aus Frankfurt am Main und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). [...]
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