ibr-online.de
ww-pappel
- Registriert
- 15. Juni 2007
- Beiträge
- 0
(04.11.2009) Unter dem Druck sparsamer Auftraggeber erklären sich immer wieder Architekten mit Honoraren einverstanden, die unter den Mindestsätzen der HOAI liegen. Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) weist darauf hin, dass solche Honorarvereinbarungen unwirksam sind, weil sie gegen § 4 Abs. 4 HOAI verstoßen. [...]
Weiterlesen auf ibr-online.de
Weiterlesen auf ibr-online.de