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(09.01.2013) Viele Architekten und Ingenieure betreiben nebenbei und oft unwissentlich eine "kleine Baufirma". Sie übernehmen über ihre berufstypischen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen hinaus zusätzliche Arbeiten. Gemeinsam mit ihnen bekannten Firmen erledigen sie kleinere Sanierungen bis hin zur Realisierung kompletter Bauvorhaben. Dabei, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) schließen viele bewusst oder unbewusst einen Bauvertrag mit dem Auftraggeber und treten als Generalunternehmer oder Bauträger auf. Problematisch wird das spätestens dann, wenn Baumängel auftauchen und die Berufshaftpflicht dafür eintreten soll. [...]
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