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ww-pappel
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(02.12.2009) Tragische Unglücke passieren immer wieder, sei es der Kollaps eines Daches oder Gerüstes, der Absturz von Stahlträgern oder Glasbauteilen. Solche Unglücke ziehen mindestens zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Kommen außerdem Personen zu Schaden, müssen sich nicht nur die Planer und Handwerker, sondern auch die Betreiber der Gebäude strafrechtlich verantworten. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). [...]
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